Privat statt gesetzlich mit der DKV Bei der privaten Krankenversicherung der DKV hat der Krankenversicherte freie Wahl unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten, Zahnärzten, - je nach gewähltem Tarif:- Heilpraktikern und unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern (die meisten Tarife der DKV sichern hier auch Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer ab). Auf besondere Verordnung hin können auch Krankengymnasten, Masseure (und medizinische Bademeister, Logopäden usw. in Anspruch genommen werden.
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